TRB 505 - TR Druckbehälter 505

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Anlage 1 TRB 505 - Abgrenzung des Begriffs Baureihe (1)

Eine Baureihe von Druckbehältern mit verschiedenen Größen oder Ausführungen liegt vor, wenn durch die Prüfung eines oder mehrerer voneinander abweichender Baumuster eine Prüfaussage für alle Druckbehälter der Baureihe möglich ist.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Druckbehälter (verschiedener Größen und Ausführungen) einer Baureihe in folgenden Merkmalen übereinstimmen:

  1. 1.

    Für eine Baumusterprüfung im Umfang der erstmaligen Prüfung

    1. a.

      Geometrisch ähnliche Formen der Grundkörper, der Anschlüsse und der Besichtigungsöffnungen.

    2. b.

      Zulässiger Betriebsüberdruck;
      unterschiedliche Betriebsüberdrücke sind möglich, wenn bei gleichem Behälterdurchmesser die Verwechslung maßgeblicher Behälterteile ausgeschlossen ist, insbesondere wenn es sich um in einem Normblatt aufgelistete Druckbehälter handelt.

    3. c.

      Vorgesehene Betriebsweise.

    4. d.

      Die notwendigen Verfahrensprüfungen müssen den TRB der Reihe 200 entsprechen, wobei sich die Werkstoffgruppen und die Wanddickenbereiche in dieselbe Verfahrensprüfung zuordnen lassen müssen.

    5. e.

      Art, Anzahl und Beschaffenheit sowie Einbaustelle der Ausrüstungsteile, soweit diese Gegenstand der erstmaligen Prüfung sind.

  2. 2.

    Für eine Baumusterprüfung im Umfang der Abnahmeprüfung zusätzlich:

    1. f.

      Art, Anzahl und Beschaffenheit sowie Einbaustelle der Ausrüstungsteile, soweit diese Gegenstand der Abnahmeprüfung sind.

    2. g.

      Zuordnung der Sicherheitseinrichtungen zu den Bedingungen der Druckerzeugung (Massenstrom, Enddruck).

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)