Abschnitt 3.4 - 3.4 Hinweise für die gegenseitige Rettung
Vor Beginn der Arbeiten ist immer ein schnelles, sicheres und schonendes Rettungsverfahren auszuwählen, insbesondere unter Berücksichtigung des medizinischen Aspekts (Verletzungen, Hängetrauma).
Individuelle Rettungsszenarien sind in der Einsatzplanung zu erfassen. Witterungsbedingungen, Lage des Arbeitsplatzes und Umgebungsbedingungen sind zu berücksichtigen.
Ist eine zusätzliche Rettungsausrüstung (Absturzschutzausrüstung zum Retten) erforderlich, ist diese
sachkundig geprüft,
geschützt und gesondert gepackt,
zugänglich und gekennzeichnet
am Einsatzort vorzuhalten. Bei der Zusammenstellung eines Teams ist darauf zu achten, dass alle Personen mit der Handhabung des verwendeten Materials und der Rettungsausrüstung vertraut sind.
Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers oder der Unternehmerin bzw. der vor Ort verantwortlichen Person in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten das Rettungskonzept so auszuarbeiten, dass die zu rettende Person gerettet und vom Rettungsdienst übernommen werden kann. Weitere Informationen bezüglich Rettungskonzepte sind z. B. der DGUV Regel 112-199 "Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten" und der DGUV Information 203-007 "Windenergieanlagen" zu entnehmen.