DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

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Abschnitt 3.26 - 3.26 Besondere Gefährdungen in der Schiffsreparatur

Bei Reparatur- und Umbauarbeiten an Schiffen und Stahlkonstruktionen werden in der Regel viele Tätigkeiten verschiedenster Gewerke gleichzeitig durchgeführt. Häufig finden diese Arbeiten auch während des regulären Schiffsbetriebs und unter Zeitdruck statt. Dadurch ist mit besonderen Gefährdungen zu rechnen.

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Abb. 54 Reparaturarbeiten an der Ruderanlage im Dock

ccc_3649_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • Hafensicherheitsverordnungen (HSVO)

  • International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS)

  • DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen"

  • Technische Regel für Gefahrstoffe

    • TRGS 507 "Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern"

    • TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"

ccc_3649_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 201-012 "Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten"

ccc_3649_27.jpgGefährdungen

In der Schiffsreparatur sind sämtliche in dieser Schrift aufgeführten Gefährdungen präsent. Den nachfolgend aufgeführten Gefährdungen muss erfahrungsgemäß besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

  • Entfernte/beschädigte Schutzeinrichtungen

  • Bordsysteme (in und außer Betrieb)

  • Offene Montage- und Bodenöffnungen

  • Unter mechanischer Spannung stehende Bauteile und Stahlplatten

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Abb. 55 Transport einer Verstellpropelleranlage

  • Mangelnde Koordination der Arbeiten

  • Eingeschränkte Zugangsmöglichkeiten (Arbeiten in Höhen und Tiefen, enge Räume)

  • Nicht-aktuelle Zeichnungen (z. B. Tankpläne)

  • Hohe Brandlasten (Isolierungen, Verkleidungen etc.)

  • Eingeschränkte Flucht- und Rettungswege

  • Verständigungsschwierigkeiten, z. B. Sprachbarrieren

  • Arbeiten in und an Tanks

  • Gefahrstoffe infolge von Stoffresten in Versorgungsleitungen und Tanks (Ladungsreste, Betriebs- und Beschichtungsstoffe, Fäkalien)

  • Nachträgliches Ausgasen von Gefahrstoffen, hervorgerufen durch thermische Einflüsse (Sonneneinstrahlung und Heißarbeiten)

  • Sauerstoffmangel durch Inertisierung von Ladetanks oder das Auslösen von Löschanlagen

  • Asbest und künstliche Mineralfasern

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen
  • Führen Sie gesonderte Gefährdungsbeurteilungen für spezielle Tätigkeiten durch.

  • Treffen Sie Maßnahmen zur Koordination aller Beteiligten (siehe Kapitel 3.4 "Koordination").

  • Legen Sie die erforderlichen Arbeitsabläufe im Vorfeld detailliert fest.

  • Berücksichtigen Sie sprachliche Barrieren.

  • Schaffen Sie zusätzliche Montage-/Zugangs-/Lüftungsöffnungen/Absturzsicherungen/Gerüstkonstruktionen.

  • Erstellen Sie ein Flächenkonzept für Anlieferung und Entsorgung.

ccc_3649_30.jpgTipp: Konsolgerüste dienen unter anderem als zusätzliche Flächen für Versorgungs- und Müllstationen.

ccc_3649_39.jpgAchtung: Bordeigene fest installierte Leitern (z. B. in Tanks) müssen besonders bei Reparaturaufträgen vor der Benutzung auf Funktionsfähigkeit überprüft werden! Besonders bei älteren Schiffen sind sie häufig deformiert oder stark korrodiert.

  • Lassen Sie ein Brandschutzkonzept erstellen, hierbei sollten Auftraggeber und Auftraggeberinnen sowie die öffentliche Feuerwehr mit eingebunden werden (siehe Kapitel 3.20 "Brandschutz- und Sicherheitskennzeichnung"). Bei der Erstellung des Brandschutzkonzepts sollten Sie Folgendes beachten:

    • Erstellen Sie Notfallpläne; legen Sie insbesondere Notfallnummern und Verantwortlichkeiten fest.

    • Legen Sie die Flucht- und Rettungswege unter Einbeziehung aller Zugänge zum Schiff unter Berücksichtigung der an Bord befindlichen Personen fest

    • Richten Sie bei Bedarf eine Zugangskontrolle ein, um die tatsächliche Personenanzahl an Bord jederzeit feststellen zu können

    • Legen Sie Alarmierungsweg und Sammelstellen fest und geben Sie diese bekannt.

    • Planen Sie mobile oder bordeigene Brandmeldeanlagen ein.

    • Stellen Sie Heißarbeitserlaubnisscheine und Brandwachen bei Heißarbeiten bereit.

    • Brandlasten müssen abgedeckt oder eingehaust werden.

    • Planen Sie eine provisorische oder bordeigene Löschwasserversorgung ein.