TRD 402 - TR Dampfkessel 402

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Abschnitt 1 TRD 402 - Geltungsbereich (1)

Diese TRD gilt für die Ausrüstung von Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV. Für die Ausrüstung für Dampferzeuger der Gruppe IV gilt TRD 401 - Ausrüstung für Dampferzeuger der Gruppe IV. Bei Entnahme von Dampf aus Heißwassererzeugern gilt TRD 401 zusätzlich. Für die Aufstellung gilt TRD 403 - Aufstellung von Dampfkesselanlagen mit Dampfkesseln der Gruppe IV.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)