DGUV Information 207-027 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes Anforderungen an Pflegebereiche

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.1 - 5.1 Allgemein

Dialyseeinrichtungen können baulich als eigenständiges Gebäude errichtet werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit die Dialyseeinrichtung in ein Klinikgebäude oder eine Arztpraxis zu integrieren.

Das Prinzip der Trennung von Rein und Unrein, ohne Überschneidung von Funktionen und Wegen, sollte bei der Festlegung der Nebenräume und der Wegeführung berücksichtigt werden (z. B. bei Umkleideräumen, bei der Materialversorgung und Entsorgung sowie bei der Aufbereitung).

Neben einem barrierefreien Gebäudekonzept ist auf die Ausführung von Wandflächen und Fußböden in den medizinisch genutzten Räumen (z. B. Behandlungs-, Eingriffs-, Arbeits- sowie Ver- und Entsorgungsräume) zu achten. Diese sollen fugenfrei und für eine Feuchtreinigung und Desinfektion geeignet sein (Übergang Wand-/Fußboden mit Hohlkehle). Textile Bodenbeläge sind hier nicht zu verwenden.

Installationen, Einrichtungsgegenstände und auch Geräte müssen feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Raum- und Hygieneanforderungen können in der Planungsphase auch mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden.

Gefährdungen der Beschäftigten können auftreten durch

  • Hautgefährdungen

  • Infektionen (z. B. Hepatitis B, Hepatitis C, HIV-Infektionen, MRSA Besiedlung)

  • Muskel-Skelett-Belastungen

  • Stolperstellen, glatte Fußböden

  • Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. Peressigsäure, Zitronensäure)

  • Raumklima

ccc_3660_19.jpg

Bild 12:
Dialysebereich