DGUV Information 208-055 - Sicher unterwegs mit dem Transport- und Lastenfahrrad

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Abschnitt 4 - 4 Geltende Bestimmungen

Lastenräder mit elektromotorischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs) sind Lastenrädern ohne Tretunterstützung rechtlich gleichgestellt (§ 1 Abs. 3 StVG bzw. § 63 a Abs. 2 StVZO). Auf beide sind die Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO für "Andere Straßenfahrzeuge" anzuwenden.

Für Lastenräder mit elektromotorischer Tretunterstützung gelten außerdem die Maschinenrichtlinie und die Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie).