Abschnitt 4 - 4 Geltende Bestimmungen
Lastenräder mit elektromotorischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs) sind Lastenrädern ohne Tretunterstützung rechtlich gleichgestellt (§ 1 Abs. 3 StVG bzw. § 63 a Abs. 2 StVZO). Auf beide sind die Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO für "Andere Straßenfahrzeuge" anzuwenden.
Für Lastenräder mit elektromotorischer Tretunterstützung gelten außerdem die Maschinenrichtlinie und die Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie).