DGUV Information 202-005 - Kindertagespflege - damit es allen gut geht Ratgeber für Tagespflegepersonen

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Abschnitt 4.6 - 4.6 Spielzeug

Bieten Sie Kindern unter 36 Monaten kein Spielzeug mit verschluckbaren (abnehmbaren) Kleinteilen an. Ähnliche Risiken können mit alltäglichen Gegenständen wie z. B Nüssen (besonders Erdnüsse), Erbsen, Perlen und Münzen verbunden sein. Diese sind außerhalb der Reichweite von Kleinkindern aufzubewahren. Auch Einkaufstaschen, wie z. B Plastiktüten, gehören nicht in den Zugriffsbereich von Kleinkindern, da die Gefahr besteht, dass das Kind darin erstickt, wenn es damit spielt.

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Abb. 7
Spielzeug darf keine Gefährdung darstellen

Gefährdungen (z. B. Strangulationsgefahren) bestehen ebenfalls beim unbeaufsichtigten Spiel mit Seilchen oder Bändern.

Kinder, insbesondere unter 36 Monaten, erkennen die möglichen Gefahren des Strangulierens nicht und experimentieren mit diesem Spielmaterial. Unbeabsichtigt entstehen so unter Umständen Kopffangstellen, die zu einer akuten Gefahr für die Kinder werden können. Leider werden auch immer noch Kleidungsstücke, wie z. B Anoraks mit Kordelzug, getragen, die auch zu ähnlichen Verletzungen führen können (siehe Abschnitt 5.2 "Spielplätze und Spielplatzgeräte"). Daher: alle Kordeln an der Kinderkleidung von den Eltern entfernen lassen, wenn diese keine Sollbruchstellen aufweisen.

Bei Kindern ist das Tragen von Schmuck, wie z. B Ohrringen oder Halskettchen, kritisch zu sehen. Ähnlich wie bei Spielzeug mit Kleinteilen besteht hierbei nicht nur die Gefahr des Verschluckens. Teilstücke können unter Umständen über den Gehörgang, über das Nasenloch oder durch den Mund in den Körper geraten und zu Verletzungen bzw. Entzündungsreaktionen führen. Beim Spielen können Kinder, die Ohrschmuck tragen, z. B am Pulli eines anderen Kindes hängenbleiben und dadurch kann das Ohrläppchen einreißen.