BekBS 1113 - Bekanntmachung Betriebssicherheit 1113

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Abschnitt 5 BekBS 1113 - Weitere Aspekte bei der Beschaffung überwachungsbedürftiger Anlagen (1)

Außer Kraft am 16. März 2021 durch die Bek. vom 2. Februar 2021 (GMBl S. 398)

(1) Für überwachungsbedürftige Anlagen nach Anhang 2 BetrSichV gelten zusätzlich Vorschriften hinsichtlich Erlaubnis und besonderen Prüfpflichten.

(2) Wesentliche Anforderungen für die Beschaffung von überwachungsbedürftigen Anlagen sind in spezifischen TRBS konkretisiert.

(3) Beispiele für die Beschaffung von überwachungsbedürftigen Druckanlagen sind im Anhang, Abschnitt A.4 und A.5 dieser Bekanntmachung beschrieben.

5.1
Hinweise zum Erlaubnisvorbehalt

(1) Für die in § 18 Absatz 1 BetrSichV aufgeführten überwachungsbedürftigen Anlagen gilt, dass Errichtung und Betrieb sowie Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise, welche die Sicherheit der Anlage beeinflussen, einer Erlaubnis der zuständigen Behörde bedürfen.

(2) Die Anlage ist im Erlaubnisantrag umfassend zu beschreiben; den Unterlagen ist ein Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle beizufügen, in dem bestätigt wird, dass die Anlage sicher betrieben werden kann. Landesspezifische Regelungen zum Erlaubnisverfahren sind zu beachten.

Literaturverzeichnis

  1. [1]

    Barth, Christof: Auswahl von Arbeitsmitteln - Stand der Technik zur Umsetzung der BetrSichV. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2012

  2. [2]

    BG RCI: Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen. Formale und sicherheitstechnische Anforderungen für Maschinen in Chemieanlagen. 2013

  3. [3]

    BG Verkehr: BGI 5140 - Der sicherheitsoptimierte Transporter. 2011

  4. [4]

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Interpretationspapier "Gesamtheit von Maschinen", 2011

  5. [5]

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Interpretationspapier "Wesentliche Veränderung von Maschinen"

  6. [6]

    DGUV Fachbereich Holz und Metall: Fachbereichs-Informationsblatt Nr. 16 "Probebetrieb von Maschinen und maschinellen Anlagen". 2011

  7. [7]

    DGUV Test Information 3: Vergleich von CE-Kennzeichnung und Prüfzeichen. 2013

  8. [8]

    Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften: "Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen". 2006

  9. [9]

    Website: "Manipulation von Schutzeinrichtungen von Maschinen verhindern", http://www.stop-defeating.org

  10. [10]

    Website BAuA: Technische Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS), www.baua.de/trbs