DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien

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Abschnitt 4.6 - 4.6 Maschinen zur Furnierbearbeitung

4.6.1 Vierwalzen-Leimauftragmaschinen

Risiko

Gefährdungsstufe II. Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko des Eingezogenwerdens beim Reinigen, das sich insbesondere aus der Schwere der Unfälle ergibt.

Betrieb

  • Maschine während des Laufes nur reinigen, wenn

    • die Walzen zueinander einen Abstand von mehr als 80 mm haben,

    • der Abstand zwischen den Walzen und anderen Maschinenteilen mehr als 80 mm beträgt und

    • geeignete Hilfsmittel verwendet werden, z. B. Hochdruckreiniger. Lappen, Schwämme o.ä. nicht verwenden.

Beschaffenheit*

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Regelausführung
  1. 1

    Sicherung gegen Zugriff zur unteren Auftragwalze

  2. 2

    Schalteinrichtung an der Einschubstelle

  3. 3

    Sicherung des oberen Dosierspalts (mit dem Antrieb verriegelt)

  4. 4

    Sicherung des unteren Dosierspalts (mit dem Antrieb verriegelt)

Prüfen im Betrieb

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4.6.2 Furnierpaketschneidemaschinen mit Druckbalken

Risiko

Gefährdungsstufe II. In Schreinereien/Tischlereien mit großem Anteil von Furnierbearbeitung, z. B. Möbeltischlereien, Innenausbau, besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko durch Schnitt- und Quetschverletzungen an Messer- und Druckbalken.

Betrieb

  • An Maschinen ohne Lichtschranken oder zusätzliche Zweihandschaltungen dürfen nicht mehrere Personen beschäftigt werden.

Beschaffenheit*

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Regelausführung
  1. 1

    Zweihandschaltungen zum Auslösen des Messerbalkens

  2. 2

    Lichtschrankensicherung, wenn mehrere Personen an der Maschine arbeiten

  3. 3

    Schutzgitter auf der Rückseite

Prüfen im Betrieb

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entsprechend staatlichem Recht