TRG 220 - TR Druckgase 220

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Abschnitt 8 TRG 220 - Ausnutzung der zulässigen Berechnungsspannung in Fugeverbindungen (1)

8.1 Die Ausnutzung der zulässigen Berechnungsspannung in der Fügeverbindung (2) wird in der Berechnung durch den Faktor v berücksichtigt. Die Faktoren v sind Tafel 1 entsprechend einzusetzen.

8.2 Gelötete Verbindungen sind bei Böden mit Naht nicht zulässig.

8.3 Überlappt hartgelötete Verbindungen sind zulässig:

  1. 1.

    bis zu einer ausgeführten Wanddicke von höchstens 5 mm oder

  2. 2.

    bis zu einer ausgeführten Wanddicke von höchstens 8 mm, wenn die Überlappungsbreite wenigstens 6 se ausgeführt ist.

8.4 Weichgelötete Verbindungen sind für Längsnähte von Zylinderschalen und für Kugelschalen mit Naht nicht zulässig.

8.5 Überlappt weichgelötete Rundnähte sind zulässig an Kupfer

  • bis zu einer ausgeführten Wanddicke von höchstens 6 mm und

  • bis zu dem Produktwert Da × p = 2500 mm bar, wenn

  • die Überlappungsbreite mindestens 10 se ausgeführt ist.

8.6 Weichgelötete Verbindungen mit durchlaufender Lasche

sind zulässig an Kupferblechen:

  • bis zu einer ausgeführten Wanddicke von höchstens 4 mm und

  • bei einem Berechnungsdruck von nicht mehr als 3 bar, wenn

  • die Laschenbreite auf beiden Seiten des Stoßes mindestens 12 se ausgeführt ist.

Tafel 1. Faktoren zur Bewertung von Verbindungen

BauteilFaktor v
nahtlose Bauteile
- Behälter. nahtlos1,0
- Flaschen, nahtlos1,0
- Zylinder. nahtlos oder nur mit Rundschweißnähten1,0
- gewölbte Böden. nahtlos1,0
Schweißverbindungen
- an Zylindern. Kugeln und gewölbten Böden1,0
- an Außenbehältern nach TRG 3600,85
- nach TRG 803 Nummer 2.3.1.2 0,85
oder1,0
Lötverbindungen
- nach Nummer 8.3 Ziffer 10,7
- nach Nummer 8.3 Ziffer 20,9
- nach Nummer 8.50,8
- nach Nummer 8.60,8

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

In einigen TRG noch als Schweißnahtwertigkeit bezeichnet