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Abschnitt 2.4.4 BGG/GUV-G 948 - 2.4.4 Teilnehmerunterlagen

Jedem Teilnehmer an einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme ist eine Informationsschrift über die Lehrinhalte auszuhändigen, die mindestens den Inhalten der BG-Information "Handbuch zur Ersten Hilfe" (BGI 829) entspricht. Siehe Abschnitt 4.4 der Anlage 3 zu § 26 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1).