DGUV Information 207-026 - Zu Hause pflegen - so kann es gelingen! Ein Wegweiser für pflegende Angehörige

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Abschnitt 6 - 6 Das sichert Sie ab - darauf haben Sie Anspruch!

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Abb. 30 Die Grundlage ist das Gesetz

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Sie sind beitragsfrei gesetzlich unfallversichert!

Wer pflegt, ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die gesetzliche Unfallversicherung (siehe SGB VII) versichert. In diesem Kapitel werden einige wichtige Leistungen zur Entlastung durch die Pflegeversicherung (siehe SGB XI) vorgestellt. Sie finden darüber hinaus auch Informationen zur Freistellung im Beruf durch das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Den Abschluss bilden die Regelungen zur Schwerbehinderung sowie Absicherungen bei Entscheidungsunfähigkeit durch Vollmachten und Patientenverfügung. Die nachfolgenden Regelungen basieren auf der aktuellen Gesetzeslage 2017.