Abschnitt 1 TRD 802 - Geltungsbereich (1)
Diese TRD gilt für die Werkstoffe, die Herstellung, die Berechnung, die Ausrüstung, die Aufstellung und für die Prüfung von Dampfkesseln der Gruppe entsprechend § 4 (3) DampfkV (1).
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Siehe jetzt BetrSichV