DGUV Information 213-106 - Explosionsschutzdokument

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Anhang 1 - Orientierende Fragenliste zur Beurteilung der Explosionsgefährdungen

Diese Checkliste hilft bei der Beurteilung der Explosionsgefährdungen im Betrieb und gibt einen Hinweis, ob gegebenenfalls Maßnahmen des Explosionsschutzes erforderlich sind, die in einem Explosionsschutzdokument niederzuschreiben sind. Sie ist an die entsprechenden betrieblichen Gegebenheiten anzupassen und gegebenenfalls zu erweitern.

FragejaneinDetaillierte Angaben, Anmerkungen
Werden brennbare Stoffe verwendet?
Entstehen brennbare Stoffe während der Verarbeitung, der Bearbeitung oder während des Prozesses?
Werden die vorstehenden Fragen mit "nein" beantwortet, ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung: keine Explosionsgefahr. Es sind keine Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich und es muss kein Explosionsschutzdokument erstellt werden.
Für die Beantwortung der folgenden Fragen müssen, soweit relevant, die untere und die obere Explosionsgrenze (UEG und OEG), sowie der Flammpunkt bekannt sein.Flammpunkt: UEG: OEG:
Kann durch feine Verteilung von brennbaren Stoffen in Luft oder einem anderen gasförmigen Oxidationsmittel ein explosionsfähiges Gemisch oder eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen?
Liegen die Konzentrationen der brennbaren Stoffe innerhalb des Bereiches zwischen unterer und oberer Explosionsgrenze?
Liegt die Temperatur von brennbaren Flüssigkeiten nicht ausreichend unter dem Flammpunkt, d. h. trifft es zu, dass bei Flüssigkeiten aus einer Komponente T > Flp. - 5 K bzw. bei Gemischen T > Flp. - 15 K?Bei der Beantwortung dieser Frage dürfen technische Maßnahmen, z. B. zur Kühlung der Flüssigkeiten, nicht berücksichtigt werden.
Liegen flüssige bzw. feste brennbare Stoffe vor:
  • als Nebel

  • als Stäube mit Korngrößen von 500 µm und kleiner?

Werden alle vorstehenden Fragen mit "nein" beantwortet, sind keine Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich. Das Ergebnis ist in der Gefährdungsbeurteilung, ggfs. einschließlich der Betriebsbedingungen, von denen die Beurteilung abhängt, zu dokumentieren.
Wo können explosionsfähige Gemische entstehen?
Können explosionsfähige Gemische im Inneren von Apparaturen, Behältern oder Rohrleitungen und Geräten, wie z. B. Klimaschränken, auftreten?
Weichen dort Druck, Temperatur bzw. Sauerstoffgehalt von den atmosphärischen Bedingungen ab oder liegen andere gasförmige Oxidationsmittel vor?
Wenn ja, sind sicherheitstechnische Kenngrößen des Gemisches unter diesen Bedingungen bekannt oder ermittelt?
Sind die Apparaturen, Behälter bzw. Rohrleitungen technisch dicht bzw. auf Dauer technisch dicht (TRGS 722 Nr. 4.5)?
Können explosionsfähige Gemische außerhalb von Apparaturen, Behältern oder Rohrleitungen auftreten?
Sind die Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten bzw. Gase schwerer oder leichter als Luft?
Können sich explosionsfähige Gemische in Gruben oder Kanälen sammeln?
Können explosionsfähige Gemische durch Wand-, Deckendurchbrüche, Kanäle oder Bodenabläufe in andere Gebäudeteile gelangen?
Art der Freisetzung und Menge
Wie werden brennbare Stoffe freigesetzt?
Undichtigkeiten an Apparaturen, Behältern oder Rohrleitungen?
Umfüllen?
Verschütten?
Verdampfen?
Versprühen?
Aufwirbeln von Staub?
In welcher Menge pro Zeiteinheit werden brennbare Stoffe freigesetzt?
Gefährlichkeit des explosionsfähigen Gemisches
Sind die explosionsfähigen Gemische als gefährlich einzustufen?
Können sich Menschen in unmittelbarer Nähe zur Explosion befinden?
Kann es bei einer Explosion zur Zerstörung von Behältnissen mit der Bildung von Wurfstücken kommen?
Die folgenden Fragen gelten für explosionsfähige Atmosphäre:
Kann ein zusammenhängendes Volumen explosionsfähigen Gemisches von 10 Litern oder mehr entstehen?
Kann bei einem Raumvolumen von 100 m3 und weniger ein zusammenhängendes Volumen explosionsfähigen Gemisches von mindestens 1/10.000 des Raumvolumens entstehen?
Sind explosionsfähige Gemische ohne die Anwendung technischer Schutzmaßnahmen als nicht gefährlich einzustufen, sind keine Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich und es muss kein Explosionsschutzdokument erstellt werden. Kann die Entstehung gefährlicher explosionsfähiger Gemische durch Maßnahmen nach Abschnitt 5.4.6.2.1 dieser Schrift sicher verhindert werden, sind keine Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen erforderlich.
Wie häufig treten gefährliche explosionsfähige Gemische auf?
Wie lange liegen gefährliche explosionsfähige Gemische jeweils vor?
Sind wirksame Zündquellen vorhanden (siehe Anhang 2 dieser Schrift)?
Bei welchen Verfahrens- und Arbeitsschritten treten Zündquellen auf?
Mit welchen Arbeitsmitteln sind die Zündquellen verbunden?
Sind zur Beurteilung der Wirksamkeit der Zündquellen die erforderlichen sicherheitstechnischen Kenngrößen bekannt?
Zündtemperatur bei Gasen/Dämpfen
Mindestzündtemperatur einer Staubwolke
Mindestzündtemperatur einer Staubschicht
Explosionsgruppe
Mindestzündenergie
Selbstentzündungstemperatur
Wie häufig treten Zündquellen auf: ständig oder häufig, gelegentlich, z. B. bei vorhersehbaren Störungen eines Arbeitsmittels oder bei seltenen Störungen?
Ist das Auftreten von Zündquellen mit dem Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Gemische gekoppelt?
Sind wirksame Zündquellen nicht vorhanden oder treten Zündquellen in Zone 2 oder 22 nicht ständig oder häufig, in Zone 1 oder 21 zusätzlich nicht bei vorhersehbaren Störungen und in Zone 0 oder 20 zusätzlich nicht bei seltenen Störungen auf, sind keine weiteren Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich. Explosionsschutzmaßnahmen sind jedoch immer erforderlich, wenn das Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre und das Auftreten von Zündquellen miteinander gekoppelt sind. Ein Explosionsschutzdokument ist in jedem Fall zu erstellen
Wie ist die Auswirkung einer Explosion einzuschätzen?
Werden durch die Explosion Menschen, Umwelt oder Anlagen gefährdet?
Können Behältnisse durch Explosionen in diesen zerstört werden?
Wie hoch ist der Maximaldruck der Explosion?
Wie hoch ist die Druckanstiegsgeschwindigkeit?
Kann es zu weiteren Explosionen kommen z. B. durch Aufwirbeln von Staub?
Kann die Explosion in benachbarte Anlagenteile durchschlagen?