Abschnitt 5.2 - 5.2 Verhältnis lichtdurchlässiger Flächen zur Raumgrundfläche
Um zu ermitteln, ob die Voraussetzungen für ausreichend Tageslicht nach ASR A3.4 erfüllt sind, können alle lichtdurchlässigen Fenster-, Tür- oder Wandflächen bzw. Oberlichtflächen herangezogen werden, durch die Tageslicht in den Raum gelangt.
Abb. 4
Skizze der lichtdurchlässigen Flächen zur Raumgrundfläche am Arbeitsplatz.
Beispielraum | |
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Raumbreite a: | 4,00 m |
Raumtiefe b: | 5,00 m |
Anzahl der lichtdurchlässigen Flächen: | 4 |
Breite c: | 0,70 m |
Höhe d: | 1,50 m |
Berechnung
Summe der lichtdurchlässigen Flächen: 0,70 m × 1,50 m × 4 (Fensterflächen) = 4,2 m2
Ergebnis
Das Verhältnis der lichtdurchlässigen Flächen zur Raumgrundfläche ist größer als 1 : 10 (das entspricht 0,1 bzw. 10 %) und erfüllt somit die Anforderung nach möglichst ausreichendem Tageslicht.