DGUV Information 215-211 - Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Verhältnis lichtdurchlässiger Flächen zur Raumgrundfläche

Um zu ermitteln, ob die Voraussetzungen für ausreichend Tageslicht nach ASR A3.4 erfüllt sind, können alle lichtdurchlässigen Fenster-, Tür- oder Wandflächen bzw. Oberlichtflächen herangezogen werden, durch die Tageslicht in den Raum gelangt.

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Abb. 4
Skizze der lichtdurchlässigen Flächen zur Raumgrundfläche am Arbeitsplatz.

Beispielraum
Raumbreite a:4,00 m
Raumtiefe b:5,00 m
Anzahl der lichtdurchlässigen Flächen:4
Breite c:0,70 m
Höhe d:1,50 m

Berechnung

Summe der lichtdurchlässigen Flächen: 0,70 m × 1,50 m × 4 (Fensterflächen) = 4,2 m2

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Ergebnis

Das Verhältnis der lichtdurchlässigen Flächen zur Raumgrundfläche ist größer als 1 : 10 (das entspricht 0,1 bzw. 10 %) und erfüllt somit die Anforderung nach möglichst ausreichendem Tageslicht.