Abschnitt C4.2 - Minderung der Dieselmotor-Emissionen
Lüftungstechnische Maßnahmen:
Emissions-Minderungen sind durch lüftungstechnische Maßnahmen möglich.
Ganz oder teilweise geschlossene Stellplatzbereiche sind mit einer lüftungstechnischen Anlage auszurüsten.
Einer technischen Raumlüftung sind auf Grund des Gefahrenminimierungsgebotes immer Abgasabsaugungen vorzuziehen.
Technische Maßnahmen:
Verwendung von eingebauten oder aufgesteckten Dieselpartikelfiltern.
Abgasabsaugungen:
Am zweckmäßigsten ist die Erfassung der Dieselmotor-Emissionen durch Absaugung an der Austrittsstelle aus dem Auspuff und Ableitung ins Freie.
Abgasabsaugung ist immer erforderlich, wenn in der Fahrzeughalle noch persönliche Schutzausrüstungen untergebracht sind.
Abgasabsaugungen
müssen mit Unterdruck arbeiten,
müssen die Abgase an der Austrittsstelle möglichst vollständig erfassen und so abführen, dass sie nicht in Arbeitsbereiche gelangen,
sollen sich bei der Ausfahrt aus dem Stellplatzbereich automatisch vom Fahrzeug trennen.
Arbeitsstände in Werkstätten müssen mit Abgasabsaugungen ausgerüstet sein, wenn Arbeiten bei laufendem Dieselmotor durchgeführt werden.
Betriebsanweisung "Dieselmotor-Emissionen" für Werkstätten
Abgasabsaugung im Werkstattbereich
Nur ein Notbehelf - die Ableitung von Abgasen mittels Abgasschlauch ins Freie.
Der Abgasschlauch trennt sich automatisch unmittelbar vor der Ausfahrt ins Freie.
Beim Standbetrieb von Motoren Abgasschläuche verwenden.