Abschnitt 4.5 - 4.5 Anforderungen an die Rutschhemmung von Fußböden in Schulen
Bereich | Bewertungsgruppe |
---|---|
Eingangsbereiche, Flure, Treppen, Pausenhallen im Gebäude | R 9 |
Klassen- und Klassennebenräume, naturwissenschaftliche Unterrichtsräume, Räume für den Ganztag, Bibliotheken | R 9 |
Kiosk (ausschl. Verkauf von verpackten Waren) | R 9 |
Aula, Theaterbühnen | R 9 |
Speisebereiche in Mensen o.ä. | R 9 |
Arbeitsräume wie Sekretariat, Lehrerzimmer o.ä. | R 9 |
Erste Hilfe Raum | R 9 |
Lehrküchen, Fachräume für Technik und Werken, Maschinenräume | R 10 |
Sanitäranlagen und Pflegeräume | R 10 |
Schrägrampen (z. B. Rollstuhl- oder Ausgleichsrampen) im Gebäude | R 10 |
Auftau- und Anwärmküchen, reine Ausgabeküchen, Kiosk | R 10 |
(mit Getränke- und Milchprodukteverkauf o.ä.) | |
Küchen für Gemeinschaftsverpflegung und Spülräume | R 11 |
Kühlräume, Tiefkühlräume für unverpackte Ware | R 12 |
Kühlräume, Tiefkühlräume für verpackte Ware | R 11 |
Speiseausgabebereiche | R 9 Empfohlen wird R 10 |
Umkleidebereiche in Sporthallen und Schwimmbädern | R 10 / A |
Duschbereiche und Sanitäranlagen in Sporthallen und Schwimmbädern | R 10 / B |
Schulhöfe, Treppen und Eingangsbereiche außen, Parkplätze | R 10 V 4 oder R11 |
Schrägrampen (z. B. Rollstuhl- oder Ausgleichsrampen) außen | R 11 V 4 oder R 12 |
Sporthallen | Rutschhemmungsbeiwert µ von 0,4 bis 0,6 |
(in Anlehnung an ASR A1.5/1,2 "Fußböden", Anhang 2)