DGUV Information 208-048 - Sicherung palettierter Ladeeinheiten

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Aufsetzgitter, Aufsetzrahmen

Aufsetzgitter und Aufsetzrahmen ermöglichen die Aufnahme nicht belastbarer oder verformbarer Güter oder loser Teile, die von einer offenen oder teilweise offenen Palette seitlich abrutschen würden.

Die Maschenweite der Aufsetzgitter richtet sich nach den einzulagernden Gütern. Durch die Ausbildung der Eckpfosten, die auch die Palette umgreifen, und durch die Art der formschlüssigen Aufnahme an der Oberseite des Gitters (Schuhe), sind Paletteneinheiten in der Regel auch unter höheren Belastungen sicher stapelbar (siehe Abbildungen 23 und 24).

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Abb. 23 Aufsetzrahmen ermöglichen unterschiedlich hohe Ladeeinheiten

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Abb. 24 Aufsteckgitter an Flachpaletten