Abschnitt 10.2 - 10.2 Maßnahmen vor Auftragsvergabe
Angebot, Ausschreibung, Auftrag
Die sicherheitstechnische Verantwortung beginnt mit der Prüfung des Ausschreibungstextes und des Auftragsumfangs. Es ist die Frage abzuklären, ob z.B.
Arbeits- und Schutzgerüste
Absturzsicherungen im Gebäude
sichere Zugänge
ordnungsgemäße Spannungsversorgung über Baustromverteiler mit FI-Schutzschalter
in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Mit dem Abschluss eines Werkvertrages liegt die Verantwortung für den Teilbereich der Baumaßnahme beim Auftragnehmer/Unternehmer. Seine Pflichten sind:
beherrschbare Gefahren ausschließen
für Ordnung auf der Baustelle sorgen
die Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten
Hinweis: Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherrn (Auftraggeber) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, wenn mehrere Unternehmen auf der Baustelle anwesend sein werden. Diesem Koordinator obliegt die Aufgabe, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan (SIGEPLAN) aufzustellen, in dem die auf der betreffenden Baustelle anzuwendenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Bestimmungen aufgeführt sind. In zunehmendem Maße wird bei der Auftragsvergabe dem Auftragnehmer (Schreiner/Tischler) abverlangt, diesen SIGEPLAN mit den für seinen Montagebereich relevanten Gefährdungen und geplanten Maßnahmen zu ergänzen. Dieser SIGEPLAN ist vom Auftragnehmer bei der Durchführung der Baumaßnahmen einzuhalten. Hilfestellung für die von Schreinern/Tischlern abgeforderte Gefährdungsanalyse gibt der "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen".
Koordinierung
(Darstellung der Zusammenhänge)