DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien

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Abschnitt 10.2 - 10.2 Maßnahmen vor Auftragsvergabe

Angebot, Ausschreibung, Auftrag

Die sicherheitstechnische Verantwortung beginnt mit der Prüfung des Ausschreibungstextes und des Auftragsumfangs. Es ist die Frage abzuklären, ob z.B.

  • Arbeits- und Schutzgerüste

  • Absturzsicherungen im Gebäude

  • sichere Zugänge

  • ordnungsgemäße Spannungsversorgung über Baustromverteiler mit FI-Schutzschalter

in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Mit dem Abschluss eines Werkvertrages liegt die Verantwortung für den Teilbereich der Baumaßnahme beim Auftragnehmer/Unternehmer. Seine Pflichten sind:

  • beherrschbare Gefahren ausschließen

  • für Ordnung auf der Baustelle sorgen

  • die Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten

Hinweis: Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherrn (Auftraggeber) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, wenn mehrere Unternehmen auf der Baustelle anwesend sein werden. Diesem Koordinator obliegt die Aufgabe, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan (SIGEPLAN) aufzustellen, in dem die auf der betreffenden Baustelle anzuwendenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Bestimmungen aufgeführt sind. In zunehmendem Maße wird bei der Auftragsvergabe dem Auftragnehmer (Schreiner/Tischler) abverlangt, diesen SIGEPLAN mit den für seinen Montagebereich relevanten Gefährdungen und geplanten Maßnahmen zu ergänzen. Dieser SIGEPLAN ist vom Auftragnehmer bei der Durchführung der Baumaßnahmen einzuhalten. Hilfestellung für die von Schreinern/Tischlern abgeforderte Gefährdungsanalyse gibt der "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen".

Koordinierung

(Darstellung der Zusammenhänge)

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