Abschnitt 9 TRD 702 Anlage 1 - Kontrollgang (1)
Die Heißwasseranlage ist täglich auf einem Kontrollgang von einem Betriebsangehörigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen (z.B. Funktion der Entaschungseinrichtung).
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)