DGUV Information 208-026 - Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren

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Abschnitt 5 - 5 Gefahrstellen an Karusselltüren

Tabelle 2
An Karusselltüren bestehen funktionsbedingt Gefahrstellen mit den daraus resultierenden folgenden mechanischen Gefährdungen:

GefahrstelleGefährdungAbbildung
AHauptschließkante / Gegenschließkante *1)
  • Einziehen von Händen, Armen, Füßen, Beinen, dem Körper von kleinen Kindern

  • Quetschen von Kopf, Rumpf, Händen, Armen, Füßen, Beinen

  • Scheren von Händen, Armen, Füßen, Beinen

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AHauptschließkante / Gegenschließkante *2)
  • Quetschen von Kopf, Rumpf, Händen, Armen, Füßen, Beinen

  • Scheren von Händen, Armen, Füßen, Beinen

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BHauptschließkante / Innenwand *3)
  • Quetschen von Händen, Füßen

  • Scheren von Händen, Füßen

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CNebenschließkante / Fußboden *3)
  • Quetschen von Händen, Füßen

  • Scheren von Händen, Füßen

DNebenschließkante / Decke *3)
  • Quetschen von Händen

  • Scheren von Händen

eTürflügelfläche *3)
  • Anstoßen durch den Türflügel

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fDurchtrittsegmente *3)
  • Einsperren in den Durchtritt- oder Sperrsegmenten

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gSicht, unzureichende Beleuchtung *3)
  • Stolpern, Hinfallen

Quelle: Gefahrstellen A-D nach EN 16005 Anhang H, durch Fachverband Türautomation (FTA) ergänzt um e-g.

Bei 2-flügeligen Karusselltüren treten an der Gefahrstelle A Einzug-Gefahren auf, welche besondere Maßnahmen erforderlich machen.

Gefahrstelle bei 3- und 4-flügeligen Karusselltüren identisch

Gefahrstelle bei 2-, 3- und 4-flügeligen Karusselltüren identisch