TRD 306 - TR Dampfkessel 306

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Abschnitt 3 TRD 306 - Allgemeines (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

3.1 Verschwächungen durch Schweißnähte bleiben bei der Berechnung auf Außendruck unberücksichtigt.

3.2 Ausschnitte sind nach TRD 301 mit p als innerem Überdruck nachzuprüfen. Ausschnittränder sind erforderlichenfalls ausreichend zu verstärken. Querrohrausschnitte in Feuerbüchsen können bei der Berechnung der Wanddicke unberücksichtigt bleiben.