DGUV Regel 115-801 - Branche Zeitarbeit Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen

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Anhang 2 - 5 Glossar

ArbeitnehmerüberlassungÜberlassung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen durch den Arbeitgeber zur Arbeitsleistung an einen Dritten.
ArbeitsschutzvereinbarungVereinbarung zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb zur verbindlichen Abstimmung der am Arbeitsplatz des Zeitarbeitsbeschäftigten erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen
Disponent/in (Personaldisponent/in)Mitarbeiter/in des Zeitarbeitsunternehmens, der/die die Einsätze der Zeitarbeitnehmer/innen steuert und sie den Einsatzbetrieben zuordnet.
EinsatzbetriebBetrieb, in dem Beschäftigte der Zeitarbeit ihre Arbeit leisten (Entleiher).
On-Site-Projektauch: On-Site-Management oder In House Service; der Personalentscheidungsträger/Disponent des Zeitarbeitsunternehmens arbeitet direkt im Einsatzbetrieb, meist bei Einsatzbetrieben mit hohem Bedarf für Zeitarbeitsbeschäftigte.
Personalentscheidungsträger/inPerson im Zeitarbeitsunternehmen, die Personalentscheidungen trifft wie Niederlassungsleiter, Disponent, Abteilungsleiter, Personalberater und andere verantwortliche Personen.
StammbeschäftigteBeschäftigte, deren Arbeitgeber der Einsatzbetrieb ist.
ÜberlassungsprozessDer Überlassungsprozess beinhaltet alle Schritte, die vom Einsatzbetrieb und vom Zeitarbeitsunternehmen durchgeführt werden, um von der Bedarfsfeststellung zum Einsatz der Beschäftigten zu gelangen.
Zeitarbeitnehmer/innen (Beschäftigte der Zeitarbeit)Arbeitnehmer/innen, die vom Zeitarbeitsunternehmen Dritten (Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Leiharbeitnehmer/innen).
ZeitarbeitsunternehmenUnternehmen, das Dritten seine Beschäftigten (Leiharbeitnehmer/innen) zur Arbeitsleistung überlässt (Verleiher).

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