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Abschnitt 10.3 - 10.3 Augenschutz

Die Augen sind empfindliche, wertvolle Sinnesorgane und nicht ersetzbar.

Deshalb:

  • Auf Baustellen sollten alle mindestens eine Schutzbrille (Abbildung 36) bei sich tragen, um ihre Augen vor herumfliegenden Staub- oder Metallpartikeln jederzeit schützen zu können.

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Abb. 36
Schutzbrillen

  • Bei Gefährdungen durch Infrarot-, Ultraviolett oder Laserstrahlen muss für den jeweiligen Zweck geeigneter Augen oder Gesichtsschutz benutzt werden (Abbildung 37 und 38).

Es gibt keine Universalbrille, die bei jeder Gefahr den wirksamsten Schutz bietet und gleichzeitig noch bequem und ansehnlich ist. Aber es gibt für jede Gefährdung einen geeigneten Augenschutz.

Siehe DGUV Regel 112-192 und 112-992 "Benutzung von Augen und Gesichtsschutz"

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Abb. 37
Schutzbrille gegen optische Strahlung

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Abb. 38
Schweißerschutzschild