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Abschnitt 7 TRGS 612 - Ersatzverfahren

(1) Das Entschichten mit Strahlgeräten ist grundsätzlich als Alternative zu erwägen und in vielen Fällen möglich. Da die zu berücksichtigenden Parameter (Druck, Düsenform, Strahlmittel, Zusatzmittel, Temperatur) sehr von Art und Form des zu bearbeitenden Untergrundes und von der zu entfernenden Beschichtung abhängen, lassen sich keine allgemein anwendbaren Empfehlungen abgeben. Für die Arbeiten mit Strahlgeräten sind die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften zu beachten:

  • "Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern", VBG 87

  • "Strahlarbeiten", VBG 48

(2) Die sonstige mechanische Entschichtung wurde bisher vorwiegend mit Schleifgeräten praktiziert. Für mineralische und Holzuntergründe stehen inzwischen zusätzlich bewährte Maschinen zur Verfügung, die mit Hartmetall- oder Diamantfräswerkzeugen arbeiten. Speziell für Holzuntergründe kann eine nach dem Hobelprinzip arbeitende Fräse eingesetzt werden. Ebenso wie die abrasiven Strahltechniken bewirken diese mechanischen Verfahren allerdings einen Substanzverlust am Untergrund.

(3) Auch durch Heißluft oder andere thermische Behandlung kann im Einzelfall eine Entschichtung erfolgen. Diese Verfahren werden jedoch wegen der möglichen Entstehung thermischer Zersetzungsprodukte, insbesondere bei chlor- oder bleihaltigen Beschichtungsstoffen [7] (1), und der Brandgefahr im nicht gewerblichen Bereich nicht empfohlen.

(1) Amtl. Anm.:

Rühl, R. und Kluger, N.: Kapitel IV-8 ,Entschichtungsarbeiten' im Handbuch Bauchemikalien. Ecomed-Verlagsgesellschaft, Landsberg, 9. Ergänzungslieferung, 10/98