Abschnitt 2 TRAC 205 - Begriffsbestimmungen (1)
2.1 Acetylenspeicher mit schwimmender Gasglocke
- 1.
Acetylenspeicher mit schwimmender Gasglocke sind Speicher, in denen das Acetylen unter einer Glocke gespeichert wird, die in einer offenen Wassertasse schwimmt. Der Gasdruck ist durch das wirksame Glockengewicht bestimmt.
- 2.
ortsbewegliche Acetylenbehälter (Acetylenflaschen); dafür gelten die Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (Druckbehälterverordnung) und die dazugehörigen Technischen Regeln Druckgase (TRG).
2.2 Acetylenscheibengasspeicher
Acetylenscheibengasspeicher sind Speicher, in denen das Acetylen in einem Behälter gespeichert wird, der mit einer gegen die Atmosphäre abgedichteten Scheibe ausgerüstet ist. Der Gasdruck ist durch das wirksame Scheibengewicht bestimmt.
2.3 Acetylenspeicher mit Flüssigkeitsverschluß gegen die Atmosphäre
Acetylenspeicher mit Flüssigkeitsverschluß gegen die Atmosphäre sind Speicher, in denen das Acetylen in einem Behälter gespeichert wird, der über einen Flüssigkeitsverschluß mit einem gegen die Atmosphäre offenen Behälter zur Aufnahme der verdrängten Flüssigkeit verbunden ist. Der Gasdruck ist durch die Höhe der verdrängten Flüssigkeitssäule bestimmt.
2.4 Acetylenspeicher geschlossener Bauart
Acetylenspeicher geschlossener Bauart sind Speicher, in denen das Acetylen in einem gegen die Atmosphäre abgeschlossenen Behälter gespeichert wird. Der Gasdruck ist durch das Verhältnis der gespeicherten Gasmenge zum Rauminhalt des Speichers bestimmt.
2.5 Niederdruckacetylenspeicher
Niederdruckacetylenspeicher sind Speicher, in denen der Betriebsüberdruck 0,2 bar (2) nicht überschreiten kann.
2.6 Mitteldruckacetylenspeicher (3)
Mitteldruckacetylenspeicher sind Speicher, in denen der Betriebsüberdruck mehr als 0,2 bis 1,5 bar betragen kann.