DGUV Information 209-082 - Gefahrstoffe im Modell- und Formenbau Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 12.11 - 12.11 Trockeneis

Trockeneis wird gewöhnlich als vergleichsweise mildes Strahlmittel eingesetzt, zum Beispiel zum Reinigen von Formen. Trockeneis ist Kohlenstoffdioxid (CO2) in fester Form und liegt als weißer, tiefkalter (-78 °C) Feststoff vor, der bei Raumtemperatur direkt vom festen in den gasförmigen Zustand übergeht.

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Durch kontinuierliche Freisetzung steigt besonders in geschlossenen Räumen die Konzentration an Kohlenstoffdioxid schnell an. Kohlenstoffdioxid ist geruchs- und geschmacklos, daher können Beschäftigte steigende Konzentrationen ohne weitere Hilfsmittel zunächst nicht wahrnehmen. Der Arbeitsplatzgrenzwert von Kohlenstoffdioxid beträgt 0,5 Vol-%.

Ab Konzentrationen von ca. 1,5 Vol-% kann es zu Atembeschwerden, Schwindel, Benommenheit, Übelkeit, Kopfschmerzen und Koordinationsstörungen kommen.

Konzentrationen ab ca. 8 Vol-% sind akut lebensbedrohlich, da sie innerhalb weniger Atemzüge zum Tod führen können!

Gasförmiges Kohlendioxid ist schwerer als Luft und sammelt sich daher zum Beispiel in Kellern, Schächten, Gruben oder der Kanalisation.

Bei direkter Berührung mit der Haut führt Trockeneis zu Kälteverbrennungen (Erfrierungen).

Durch Druckaufbau in geschlossenen Behältern besteht Berstgefahr.

Trockeneis kann unter heftiger Wärmeentwicklung mit bestimmten Stoffen reagieren (z. B. mit Alkalien, Ammoniak und Aminen).

Beim Strahlen mit Trockeneis tritt neben den Gefährdungen durch Trockeneis auch ein hoher Lärmpegel auf (bis 130 dB(A)). Durch den Druckluftstrahl wird mit hohem Impuls der Schmutz von der Oberfläche des Werkstücks abgetragen. Die abgetragenen Partikel verunreinigen die Luft und können auch eine mechanische Gefährdung (vor allem für die Augen) darstellen.

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Abb. 12.15
Entnahme von Trockeneispellets aus einem isolierten Behälter.

Schutzmaßnahmen

Bei Tätigkeiten mit Trockeneis muss unbedingt eine gute Be- und Entlüftung sichergestellt werden, um den Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenstoffdioxid sicher einzuhalten. Bei Tätigkeiten in geschlossenen Räumen ist zudem eine Kohlenstoffdioxid-Raumluftüberwachung zu empfehlen. Fehlt eine optimale Belüftung, muss umgebungsluftunabhängiger Atemschutz verwendet werden.

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Atemschutzmasken mit Gas- oder Partikelfiltern (z. B. ABEK-P) bieten keinerlei Schutz vor Kohlenstoffdioxid!

Treten bei nur einer Person plötzlich Anzeichen auf, die auf eine erhöhte Kohlenstoffdioxid-Konzentration hinweisen (Atembeschwerden, Schwindel, Benommenheit, Übelkeit, Kopfschmerzen oder Koordinationsstörungen), müssen sämtliche Beschäftigte den betreffenden Arbeitsbereich sofort verlassen. Der entsprechende Arbeitsbereich darf erst nach Freimessung wieder betreten werden.
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Abb. 12.16
In einem Arbeitsraum mit technischer Lüftung durch Absaugung im Bodenbereich füllt ein Mitarbeiter mit persönlicher Schutzausrüstung Trockeneis um

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Abb. 12.17
In einem Arbeitsraum mit technischer Lüftung durch Absaugung im Bodenbereich reinigt ein Mitarbeiter mit persönlicher Schutzausrüstung einen Formkasten durch Strahlen mit Trockeneis

(Hinweis zum Foto: Der gebläseunterstütze Helm wird wegen der mechanischen Gefährdung durch Partikel sowie der Staubentwicklung bei den folgenden Strahltätigkeiten getragen. Er bietet jedoch keinerlei Schutz gegen das Einatmen von Kohlenstoffdioxid und darf daher nur in Räumen mit einer zusätzlichen technischen Belüftung eingesetzt werden.)

Trockeneis darf nur an gut belüfteten Orten und in geeigneten, gut isolierenden Behältern mit Druckentlastungsmöglichkeit bereitgestellt oder gelagert werden. Aufgrund der Gefahr der Gasansammlung dürfen Transportboxen und Vorratsbehälter mit Trockeneis nicht in tieferliegenden Bereichen oder unter Erdgleiche bereitgestellt oder gelagert werden.

Bei vorbereitenden Tätigkeiten mit Trockeneis (zum Beispiel Entnahme, Umfüllen) müssen eine dichtschließende Schutzbrille oder ein Schutzvisier und kältebeständige, flüssigkeitsdichte und gut isolierende Schutzhandschuhe benutzt werden. Jeglicher Hautkontakt muss durch vollständige Bedeckung der Hautoberfläche vermieden werden. Je nach Arbeitsverfahren kann es notwendig sein, Kälteschutzkleidung zu benutzen.

(Hinweis zum Foto: Der gebläseunterstütze Helm wird wegen der mechanischen Gefährdung durch Partikel sowie der Staubentwicklung getragen. Er bietet jedoch keinerlei Schutz gegen das Einatmen von Kohlendioxid und darf daher nur in Räumen mit einer zusätzlichen technischen Belüftung eingesetzt werden.)

Beim Strahlen mit Trockeneis hat sich die Verwendung folgender persönlicher Schutzausrüstung bewährt: • Schutzvisier

  • bei unzureichender Raumlüftung umluftunabhängig belüfteter Atemschutz

  • Atemschutz mit Partikelfilter (in der Praxis haben sich z. B. belüftete Helme aufgrund des hohen Tragekomforts bewährt)

  • kältebeständige, flüssigkeitsdichte und gut isolierende Schutzhandschuhe, Schutzkleidung (z. B. Schürzen) und Schutzschuhe

  • Gehörschutz

Zum Schutz vor herumfliegenden Pellets oder Schmutzbrocken empfiehlt es sich, die Umgebung des zu reinigenden Werkstücks abzusperren und/oder mit Stellwänden abzuschirmen.