TRG 765 - TR Druckgase 765

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Abschnitt 1 TRG 765 - Geltungsbereich (1)

Diese Richtlinie gilt für das nach den §§ 16, 18, 22 und 38 der Druckbehälterverordnung (DruckbehV) vorgesehene wiederkehrende Prüfen von Druckgasbehältern, ausgenommen Behälter für Acetylen. Hierfür gilt TRG 763. Mit der Anwendung dieser Prüfrichtlinie werden auch die gefahrgutrechtlichen Vorschriften erfüllt.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)