Abschnitt 3.10 - 3.10 Einrichtungen zur Sicherung von Hilfsmitteln auf dem Fahrzeug
Hilfsmittel, wie Leitern, Netze, Zurrmittel usw. müssen gegen Herabfallen gesichert sein, z. B. durch
Staueinrichtungen wie Kisten, Kästen,
Einsteckhülsen,
kraftschlüssige Sicherungen wie Klemmvorrichtungen (Abb. 17).
Abb. 17
Leiterhalterung