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Abschnitt 4.6 - Vorsorge für den Notfall

Bemerkung des Betriebes:
Alarmplan mit wichtigen Informationen erstellen, z.B.:
-Anweisungen für Verhalten in Notfällen,
-Notruf- und andere wichtige Telefonnummern gut sichtbar aushängen.
Fluchtwege und Notausgänge
-festlegen und deutlich kennzeichnen,
-immer frei halten und nicht verschließen,
-regelmäßig kontrollieren oder kontrollieren lassen.
Für die Erste Hilfe und Brandbekämpfung die vorgeschriebenen Hilfsmittel (Verbandkasten, Feuerlöscher und dergleichen) an leicht zugänglichen und allen Mitarbeitern bekannten Orten bereithalten. Aufbewahrungsorte kennzeichnen.
Ersthelfer in ausreichender Zahl benennen und für entsprechende Aus- und Weiterbildung sorgen.
Notfallplan bekannt machen und praktische Übungen durchführen (z.B. Räumungsübungen, Feuerlöschübungen).