DGUV Information 209-054 - Tätigkeiten mit Kontakt zu Biostoffen in der Holz- und Metallindustrie

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Abschnitt 1.4 - A4 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen nach ihrem Infektionsrisiko

Biostoffe werden entsprechend dem von ihnen ausgehenden Infektionsrisiko in vier Risikogruppen eingeteilt. Für diese Einteilung werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Die Wahrscheinlichkeit beim Menschen eine Infektion zu verursachen,

  • das Risiko einer Verbreitung der Erkrankung in der Bevölkerung (Epidemie),

  • die Möglichkeit einer wirksamen Vorbeugung (z. B. Impfung) oder Behandlung der Erkrankung.

Tabelle 1 Einstufung in Risikogruppen

ccc_1753_as_5.jpgRisikogruppeKrankheitGefahr für BeschäftigteVerbreitung in der BevölkerungVorbeugung/Behandlung möglich
1unwahrscheinlichgeringneinnicht erforderlich
2möglichmöglichunwahrscheinlichja
3möglich, schwerernsthaftmöglichja
4ja, schwerernsthaftu. U. großnein

Die Risikogruppen berücksichtigen ausschließlich das Infektionspotenzial eines Biostoffs.

Mögliche allergisierende und toxische Eigenschaften sind daher im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zusätzlich zu betrachten.

So haben beispielsweise Schimmelpilze nur geringe Infektionseigenschaften, können aber aufgrund von Sporenbildung eine Allergie auslösen. Oder ein Bakterium ist in die Risikogruppe 1 eingestuft, steht aber im Verdacht, ebenfalls für Allergien verantwortlich zu sein. Daraus resultieren dann entsprechende weitere zusätzliche Schutzmaßnahmen.

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Biostoffe sind keine Gefahrstoffe!

Von Biostoffen kann eine Gefährdung ausgehen; es handelt sich aber nicht per se um "gefährliche Stoffe" im Sinne von Gefahrstoffen. So ist die gesamte Umwelt (Wasser, Boden, Luft, Pflanzen-/Tierreich), einschließlich des Menschen selbst, mit Mikroorganismen besiedelt. Die Mehrzahl dieser "Besiedler" und "Umweltkeime" ist für einen gesunden Menschen unproblematisch.

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Wissenswertes: Gefahr bedeutet nicht zwangsläufig auch immer Risiko!
Bei Biostoffen kann das beispielsweise der Fall sein, wenn bereits eine Immunität gegenüber dem Krankheitserreger vorliegt (z. B. auf Grund einer Impfung), die Infektionsdosis nicht ausreichend ist (z. B. nur eine geringe Anzahl von Erregern vorhanden ist), der Aufnahmeweg nicht vorliegt (z. B. der Biostoff nur bei Verschlucken zu einer Infektion führt, aber nicht beim Einatmen).
So können besonders Umweltbakterien (wie Pseudomonaden in wässrigen Systemen) sowohl im häuslichen als auch beruflichen Bereich vorkommen, ohne dass es zu Erkrankungen kommt. Das gleiche Bakterium kann aber an einem nicht ausreichend desinfizierten chirurgischen Instrument bei einem operativen Eingriff oder auch bei Menschen mit einem Immundefekt zu schwerwiegenden Infektionen führen.
So haben viele Umweltbakterien, die in die Risikogruppe 2 eingestuft sind, durchaus das Potenzial, eine Erkrankung zu verursachen, ohne dass jedoch zwangsläufig Erkrankungsfälle aus der beruflichen Praxis bekannt sind.
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