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Abschnitt 3 BGR 232 - 3 Allgemeine Anforderungen

Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen nach dieser BG-Regel und im Übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen sein und betrieben werden. Abweichungen sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind zum Beispiel die im Anhang aufgeführten DIN-Normen und VDE-Bestimmungen.