TRD 303 - TR Dampfkessel 303

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Abschnitt 1 TRD 303 - Geltungsbereich (1)

1.1. Die Berechnungsregeln gelten für Kugelschalen, bei denen das Verhältnis von Außen- zu Innenradius rWa/rWi <= 1,5 ist, ohne und mit Ausschnitten sowie für unverankerte gewölbte Voll- und Mannloch-Böden, bestehend aus Kugelschale, Krempe und zylindrischem Bord nach Bild 1 unter vorwiegend statischem innerem oder äußerem Überdruck.

1.2. Die Berechnungsregeln gelten in erster Linie für verformungsfähige Werkstoffe ( delta5 >= 14 %) (2). Sie können auch bei weniger verformungsfähigen Werkstoffen angewandt werden, wenn dem geringeren Verformungsvermögen durch einen höheren Sicherheitsbeiwert Rechnung getragen wird (siehe TRD 300 Tafel 6) und die Wanddicke des Grundkörpers sv <= 50 mm ist.

1.3. Die Berechnungsregeln berücksichtigen nur durch inneren und äußeren Überdruck hervorgerufene Beanspruchungen. Zusätzliche Kräfte und Momente nennenswerter Größe müssen gesondert berücksichtigt werden (3). In diesem Fall gibt der Kesselhersteller die Größe der Kräfte und Momente an und weist nach, daß diese beachtet sind. Systemschwingungen werden durch die folgende Rechnung nicht erfaßt. Ihnen ist beispielsweise durch konstruktive Maßnahmen zu begegnen.

1.4. Bei Kugelschalen ohne Ausschnitte, die nach diesen Regeln berechnet werden, tritt bei Anwendung der angegebenen Sicherheitsbeiwerte nur im Bereich zeitunabhängiger Festigkeitskennwerte kein nennenswertes Fließen ein. Bei Kugelschalen und gewölbten Böden mit Ausschnitten können an den höchstbeanspruchten Stellen, insbesondere bei der ersten Belastung, plastische Verformungen auftreten, die bei Anwendung dieser Berechnungsregeln in tragbaren Grenzen bleiben (4).

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Eine weitergehende Definition der Verformungsfähigkeit ist vorgesehen.

(3) Amtl. Anm.:

Berechnungsregeln sind in Vorbereitung.

(4) Amtl. Anm.:

Kugelschalen und gewölbte Böden, bei denen z.B. wegen einer spröden Innenauskleidung die Verformungen zu begrenzen sind, müssen unter Umständen dickwandiger ausgeführt werden.