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Abschnitt 5.3 - 5.3 Erste Hilfe

Auch in einem gut organisierten Betrieb und trotz sicherheitsgerechten Verhaltens der Mitarbeiter können Unfälle nicht vollständig verhindert werden. Deshalb ist es erforderlich, Ihren Betrieb auf den Notfall vorzubereiten.

Das muss der Unternehmer wissen:

  • Stehen Ersthelfer in ausreichender Anzahl (und in jeder Schicht) zur Verfügung?

  • Ist sichergestellt, dass das Erste-Hilfe-Training für alle Ersthelfer in Abständen von zwei Jahren wiederholt wird?

  • Wissen Sie, dass die Berufsgenossenschaft die Kursgebühren für die Erste-Hilfe-Ausbildung übernimmt?

  • Beachten Sie, dass die für den Führerschein vorgeschriebenen "Sofortmaßnahmen am Unfallort" als betriebliche Ersthelfer-Ausbildung in keinem Falle ausreichend sind?

  • Werden alle Mitarbeiter mindestens jährlich über das richtige Verhalten bei Arbeitsunfällen unterwiesen?

  • Wird das Verbandmaterial regelmäßig auf Vollständigkeit geprüft, ggf. erneuert und sind erforderlichenfalls Augenspülflaschen und Löschdecken vorhanden?

  • Wird bei Arbeiten außerhalb des Betriebes ein vollständig ausgestatteter Verbandkasten mitgeführt?

  • Ist für Ihren Betrieb ein Alarmplan vorhanden und allen Mitarbeitern bekannt gegeben?

  • Sind die Mitarbeiter darüber informiert, dass sie jeden Unfall unverzüglich zu melden haben?

  • Ist eine Erste-Hilfe-Tafel ausgehängt und sind die betriebsspezifischen Angaben ergänzt?

  • Werden Unfälle im Verbandbuch dokumentiert und die Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufbewahrt?

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Das müssen die Mitarbeiter wissen:

  • Ist allen Mitarbeitern bekannt, dass in Notfällen jeder zur ersten Hilfe verpflichtet ist?

  • Ist allen Mitarbeitern bewusst, dass erste Hilfe eine sofortige Nothilfe ist, von der maßgeblich der weitere Heilungsverlauf abhängt?

  • Ist jedem bekannt, wie die Rettungskette und der Alarmplan funktionieren, welche Sofortmaßnahmen am Unfallort einzuleiten sind und wo sich das Erste-Hilfe-Material befindet?

  • Kennen alle Mitarbeiter den nächsten Durchgangsarzt und wissen, welche Bedeutung dieser hat?

  • Wissen die Mitarbeiter, warum jede auch noch so kleine Verletzung in das Verbandbuch eingetragen werden soll?

Die Erste-Hilfe-Kette ist nur so stark, wie ihr schwächstes Glied. Sorgen Sie dafür, dass sie nicht schon in Ihrem Betrieb reißt, bevor die Rettungsdienste eintreffen.

Weitere Informationen:

"Erste Hilfe im Betrieb" (BGI 509),

"Erste-Hilfe-Tafel" (BGI 510-1),

"Erste Hilfe" (BGI 597-12)