DGUV Grundsatz 308-002 - Prüfung von Hebebühnen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Teil 1 - Teil 1 Prüfungen in Verantwortung des Herstellers
1 Allgemeines

Hebebühnen sind Maschinen im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (nachfolgend als Maschinenrichtlinie bezeichnet).

In diesem Teil des DGUV Grundsatzes werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Hersteller seinen Verpflichtungen im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens für Maschinen nach Artikel 12 der Maschinenrichtlinie nachkommen kann.