DGUV Information 215-211 - Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen

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Abschnitt 8.1 - 8.1 Pausenräume und Pausengestaltung

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Diese DGUV Information kann nur Ansätze für geeignete Maßnahmen aufzeigen. Ob diese für den Betrieb geeignet und ausreichend sind, muss durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.

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Die ASR A3.4 nennt als Beispiel für eine andere Maßnahme, die Einrichtung und Nutzung von Pausenräumen mit hohem Tageslichteinfall in Verbindung mit einer geeigneten Pausengestaltung. Hierbei sind jedoch weiterführende Maßnahmen und/oder Ausstattungen erforderlich, da für Pausenräume ohnehin dieselben Mindestanforderungen bezüglich Tageslicht gelten wie für Arbeitsräume.

Im Folgenden werden Empfehlungen gegeben, wie Pausenräume entsprechend gestaltet und genutzt werden sollen.

Einrichtung und Nutzung von Pausenräumen

  • Attraktiv und mühelos erreichbar, auch über Wege im Freien

  • Gute Sichtverbindung nach außen

  • Angenehme Beleuchtung, auch mit Kunstlicht

  • Attraktive Gestaltung und Ausstattung

Gleiches gilt für Kantinen, die als Pausenräume genutzt werden.

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Abb. 9
Beispiel für einen Pausenraum mit viel Tageslicht.

Tageslichteinfall

  • Hoher Tageslichteinfall in allen genutzten Bereichen des Pausenraums, nicht nur am Fenster

  • Verstellbarer Sonnenschutz

Pausengestaltung

  • Pausen mit viel Tageslicht ermöglichen

  • Am besten bei Tageslicht im Freien

  • Für alle, nicht nur für Raucher