Abschnitt 8.1 - 8.1 Pausenräume und Pausengestaltung
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Diese DGUV Information kann nur Ansätze für geeignete Maßnahmen aufzeigen. Ob diese für den Betrieb geeignet und ausreichend sind, muss durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.
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Die ASR A3.4 nennt als Beispiel für eine andere Maßnahme, die Einrichtung und Nutzung von Pausenräumen mit hohem Tageslichteinfall in Verbindung mit einer geeigneten Pausengestaltung. Hierbei sind jedoch weiterführende Maßnahmen und/oder Ausstattungen erforderlich, da für Pausenräume ohnehin dieselben Mindestanforderungen bezüglich Tageslicht gelten wie für Arbeitsräume.
Im Folgenden werden Empfehlungen gegeben, wie Pausenräume entsprechend gestaltet und genutzt werden sollen.
Einrichtung und Nutzung von Pausenräumen
Attraktiv und mühelos erreichbar, auch über Wege im Freien
Gute Sichtverbindung nach außen
Angenehme Beleuchtung, auch mit Kunstlicht
Attraktive Gestaltung und Ausstattung
Gleiches gilt für Kantinen, die als Pausenräume genutzt werden.
Abb. 9
Beispiel für einen Pausenraum mit viel Tageslicht.
Tageslichteinfall
Hoher Tageslichteinfall in allen genutzten Bereichen des Pausenraums, nicht nur am Fenster
Verstellbarer Sonnenschutz
Pausengestaltung
Pausen mit viel Tageslicht ermöglichen
Am besten bei Tageslicht im Freien
Für alle, nicht nur für Raucher