DGUV Information 213-510 - Verfahren zur Bestimmung von Nickel und seinen anorganischen Verbindungen

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Bestimmungsgrenzen

Im Rahmen der Methodenentwicklung wurde die Bestimmungsgrenze in Anlehnung an die DIN EN 32645 [4] nach der Leerwertmethode berechnet. Dazu wurden zehn unbeaufschlagte Filter dem gesamten Aufarbeitungsverfahren unterzogen, der Mittelwert (Bl) der durch die eingesetzten Filter, Reagenzien und Gefäße verursachten Blindwerte sowie die zugehörige Standardabweichung ermittelt und zur Berechnung der Bestimmungsgrenze in folgende Formel eingesetzt:

ccc_1350_as_5.jpg

Die kleinste bestimmbare Konzentration in der Probeluft ist nach Abzug des mittleren Blindwertes nur noch abhängig von dessen zehnfacher Standardabweichung.

Tabelle 4
Bestimmungsgrenze und Blindwert

Bestimmungsgrenze [XBG] in der Messlösung [µg/l]14
Mittlerer Blindwert [Bl] in der Messlösung [µg/l]6,9
Standardabweichung [s] der Blindwerte in der Messlösung [µg/l]0,71
Bestimmungsgrenze absolut[µg]0,22
Kleinste bestimmbare Konzentration in der Probeluft *[µg/m3] 0,47

für ein Probeluftvolumen von 1,2 m3, 20 ml Probelösung und einen Verdünnungsfaktor von 4