Abschnitt 7 TRD 421 - Werkstoffe (1)
Die Werkstoffe für alle durch das Medium beanspruchten Teile müssen entsprechend den einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik so ausgewählt werden, daß sie für die auftretenden Drücke und Temperaturen geeignet und ausreichend korrosionsbeständig sind. Dieses gilt auch für die Zuführungs-, Ausblase- und Kondensatabführungsleitungen. Werkstoffe für Steuerleitungen sind nach den TRD der Reihe 100 auszuwählen. Werkstoffe für Gehäuse müssen der TRD 110 entsprechen.
Sicherheitsventile sind so zu gestalten, daß die Funktionsfähigkeit durch ein Verbacken nicht beeinträchtigt wird. Dies ist z. B. zu erreichen, wenn für Ventilteller und Ventilsitz unterschiedliche Werkstofftypen z.B. martensitische und austenitische Werkstoffe oder korrosionsfeste Hartlegierungen verwendet werden.