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Abschnitt 3 - Neues Einstufungs- und Kennzeichnungssytem

Im Januar 2009 wurde in Europa ein neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem eingeführt, das dem Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen (UN) Rechnung trägt und deren Ziel es ist, weltweit ein nahezu einheitliches Einstufungs- und Kennzeichnungswesen für Chemikalien einzuführen und damit den Chemikalienhandel zu erleichtern. Die europäische Vorschrift, auch CLP-Verordnung genannt (Classification, Labelling, Packaging of Chemicals) sieht lange Übergangszeiten vor, so dass es wahrscheinlich ist, dass im Handel Gebinde mit Gefahrstoffen kursieren, die noch den alten Kennzeichnungen entsprechen bzw. bereits die neuen Kennzeichnungselemente enthalten.

Für Stoffe ist vorgesehen, diese ab dem 1.12.2010 nur noch nach dem neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystem in den Handel zu bringen. Im Sicherheitsdatenblatt wird allerdings zusätzlich zur neuen Einstufung auch noch die nach den bisherigen Vorschriften enthalten sein.

Für Gemische (bisher als Zubereitungen bekannt) gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.6.2015.

Folgende neue Kennzeichnungselemente werden eingeführt:

  • Die gefährlichen Eigenschaften, Gefährlichkeitsmerkmale genannt, heißen nun Gefahrenklassen.

  • Abhängig von der Schwere der Gefahr, unterteilt man eine jede Gefahrenklasse in mehrere Gefahrenkategorien.

  • Je nach Höhe der Gefährdung wird zusätzlich noch ein Signalwort vergeben: für die höheren Gefahrenkategorien wird "Gefahr" verwendet, für die geringeren Gefahren "Achtung".

  • Die orangefarbenen quadratischen Symbole werden durch "Piktogramme" ersetzt, die ein schwarzes Symbol in einem auf der Spitze stehenden weißen Quadrat mit rotem Rand enthalten. Dabei werden auch neue Symbole eingeführt: Für das bislang verwendete "Andreaskreuz" steht nun ein "Ausrufezeichen". Für die chronisch toxischen Eigenschaften wird das Piktogramm "Gesundheitsgefahr" eingeführt und für Gase unter Druck steht das Piktogramm "Gasflasche".

  • Die bisher bekannten R- Sätze (Gefahrenhinweise) und S- Sätze (Sicherheitsratschläge) werden ersetzt durch H-Sätze (hazard statements) und P- Sätze (precautionary statements).

Da zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Information noch keine neue Herstellerkennzeichnung für die häufig verwendeten Gefahrstoffe vorlag, werden noch die Einstufungen und Kennzeichnungen nach dem bisherigen Gefahrstoffrecht verwendet.

Nachfolgend werden der Aufbau der H- und P-Sätze erklärt und die neuen Piktogramme dargestellt.

Im Anhang ist eine Gegenüberstellung der alten und neuen Kennzeichnung enthalten

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Aufbau der H-Sätze

Gruppe der Gefahrenhinweise: 2 physikalische Gefahren, 3 Gesundheitsgefahren, 4 Umweltgefahren

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Aufbau der P-Sätze

Gruppe der Sicherheitshinweise: 1 Allgemein, 2 Vorsorgemaßnahmen, 3 Empfehlungen, 4 Lagerhinweise, 5 Entsorgung