DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

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Abschnitt 3.37 - 3.37 Arbeiten mit glasfaserverstärkten Kunststoffen (GFK)

Im Schiffbau wird GFK in unterschiedlichsten Bereichen verwendet. Dazu gehört die Fertigung und Montage von Einzelteilen bis hin zur Produktion ganzer Fahrzeuge.

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Abb. 75 GFK-Fertigung in der Werkstatt

ccc_3649_02.jpgRechtliche Grundlagen
ccc_3649_27.jpgGefährdungen
  • Einatmen von Stäuben und Dämpfen

  • Augen- und Hautkontakt mit nicht ausgehärteten Kunststoffen oder deren Komponenten

  • Verbrennungen beim Tempern von Kunststoffen

  • Elektrische Gefährdung bei der Verarbeitung von Kohlefasern

  • Brandgefahr durch Selbstentzündung von Härtern und Beschleunigern

  • Arbeiten in Zwangshaltungen

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen
  • Sorgen Sie dafür, dass GFK-Arbeiten möglichst in separaten, technisch geeigneten Räumen mit angepassten Werkzeugen erfolgt. Dies beinhaltet:

    • flexible Absaugeinrichtung im Entstehungsbereich von Dämpfen und Stäuben

    • technische Raumlüftung

    • explosionsgeschützte Installation entsprechend der Gefährdungsbeurteilung

    • automatische Mischanlagen für die Laminierharze entsprechen dem Stand der Technik

    • Einsatz von Vakuuminjektionsverfahren verhindert die unkontrollierte Freisetzung von Gefahrstoffen in die Atemluft.

    • Hubtische und Sitzhilfen reduzieren die Belastung Ihrer Beschäftigten durch die Vermeidung von Zwangshaltungen.

    • Brandmeldeanlagen

    • getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Härter und Beschleuniger

    • Entsorgungsstationen für Mischungsreste außerhalb der Arbeitsbereiche

ccc_3649_30.jpgTipp: Marktübliche Kfz-Lackierkabinen haben sich in der Praxis zur Herstellung von GFK-Teilen bewährt. Bei der Reinigung von Geräten und Werkzeugen sind erwärmte Lösungen aus Wasser und speziellen Reinigern als Ersatz für Aceton zu empfehlen.

  • Prüfen Sie, ob sich die eingesetzten Materialien durch ungefährlichere Stoffe ersetzen lassen. Insbesondere sollten explosionsgefährliche, leicht entzündliche, giftige oder krebserzeugende Stoffe vermieden werden.

ccc_3649_30.jpgTipp: Die Verwendung von Prepreg-Halbzeugen minimiert den Umgang mit Gefahrstoffen.

  • Beachten Sie Beschäftigungsverbote für Jugendliche und werdende oder stillende Mütter.

  • Sorgen Sie dafür, dass nur der Schichtbedarf an Gefahrstoffen am Arbeitsplatz bereitgestellt wird.

  • Müssen GFK-Arbeiten außerhalb dafür vorgesehener Werkstätten, zum Beispiel an Bord, ausgeführt werden, müssen Sie zusätzliche Maßnahmen treffen:

    • Arbeiten zeitversetzt zu anderen Gewerken

    • Bereitstellung geeigneter Absaugung sowie Be- und Entlüftung

    • Vorhaltung ausreichender Feuerlöschmittel

    • Gegebenenfalls besondere Beachtung des Explosionsschutzes in engen Räumen

    • Entfernen von Rest- und Leergebinde aus den Arbeitsbereichen oder von Bord spätestens bei Arbeitsende

  • Beschränken Sie den Umgang mit lösemittelhaltigen Reinigungsmitteln auf das Nötigste.

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten geeignete PSA zur Verfügung und legen Sie insbesondere Filterwechselintervalle beim Atemschutz fest. Gebläseunterstützte Atemschutzhauben entsprechen dem Stand der Technik und erfordern im Gegensatz zu filtrierenden Masken keine zusätzlichen Pausenzeiten.

  • Die Beschäftigten sollten die Möglichkeit haben, kontaminierte Arbeitskleidung zu den Pausen und nach Arbeitsende zu wechseln.

  • Erstellen Sie einen Hautschutzplan und stellen Sie die notwendigen Mittel für Hautschutz, Reinigung und Pflege zur Verfügung.

ccc_3649_30.jpgTipp: Binden Sie Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin in die Auswahl der PSA und des Hautschutzes mit ein.

  • Arbeitsbereiche sind ausschließlich durch Absaugen zu reinigen.

  • Speisen, Getränke sowie Tabakwaren müssen außerhalb der Arbeitsbereiche verbleiben, da sich an ihnen sonst Gefahrstoffe anlagern können.

ccc_3649_30.jpg Duschen nach Arbeitsende vermindert das Risiko, Gefahrstoffe über die Haut aufzunehmen.

  • Schleifarbeiten dürfen nur mit wirksamer Absaugung im Entstehungsbereich ausgeführt werden.

  • PSA darf nicht im Arbeitsbereich abgelegt werden.

  • Hautkontakt mit Gefahrstoffen sollte möglichst vermieden werden:

    • PSA und Hautschutzmittel benutzen.

    • Durchtränkte Arbeitskleidung umgehend wechseln.

    • Auch bei kleinen Hautveränderungen einen Arzt oder eine Ärztin konsultieren.

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Abb. 76 Hautschutzplan - Formular