Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition
Offener Umgang mit Toluol und/oder Xylol bzw. zusammen mit anderen Lösungsmitteln in der Metallentfettung und Oberflächenreinigung
Abbruch-, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten in Produktions- und Abfüllanlagen
Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Verarbeitung von Zubereitungen in räumlich beengten Verhältnissen oder bei ungünstiger Belüftung.
Toluol
Oberflächenbeschichtung in der Kunststoff- und Gummiindustrie
Einsatz von Holz- und Steinpflegemitteln.
Xylole
Reinigen von Lagertanks für Xylole
Parkettversiegelung
Auftragen von Beschichtungen im Spritzverfahren, Beschichten in Behältern
Korrosionsschutzarbeiten (Spritzauftrag in umschlossenen Räumen)
Grundieren mit stark lösungsmittelhaltigem Tiefgrundmittel
Verwenden von Xylol in histologischen Laboratorien, sofern ohne wirksame Lüftung gearbeitet wird.
Werden Tätigkeiten mit höherer Exposition in Lärmbereichen ausgeübt, sind aufgrund der ototoxischen Eigenschaft von Toluol und Xylolen mögliche Kombinationswirkungen mit Lärm bei der Gehörvorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 zu berücksichtigen.