§ 8 - Blitzschutz
Herstellungs-, Bearbeitungs- und Zwischenlagergebäude sowie im Freien aufgestellte mit Schutzgas betriebene Mischer müssen mit einer Blitzschutzanlage versehen sein.
Herstellungs-, Bearbeitungs- und Zwischenlagergebäude sowie im Freien aufgestellte mit Schutzgas betriebene Mischer müssen mit einer Blitzschutzanlage versehen sein.