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Abschnitt 4.14.6 - 4.14.6 Feinstaub- und Faserfreisetzung beim Fräsen von Verkehrsflächen

Beim Fräsen von Verkehrsflächen (aus Asphalt oder Beton) können Asbestfasern, quarzhaltige mineralische Feinstäube und andere Feinstäube freigesetzt werden.

Solange Fräsen mit nachgewiesener wirksamer Staubminimierung (z.B. durch Staubabsaugung) nicht oder in nicht ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, wird das Tragen von Atemschutz zwingend erforderlich (siehe TRGS 517 "Umgang mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen" sowie TRGS 559 "Mineralischer Staub").