Abschnitt 6.2 - 6.2 Auf- und Absteigen auf/von Eisenbahnfahrzeuge(n)
6.2.1
Regelungen für alle Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb
Bleibt frei
6.2.2
Besondere Regelungen für Lokrangierführer und Rangierbegleiter/Rangierleiter
Die DGUV Information 214-089 enthält in Abschnitt 6.2.2 Erleichterungen für Lokrangierführer und Rangierbegleiter/Rangierleiter.
Soweit erforderlich, müssen Sie Regelungen treffen,
welcher Mitarbeiterkreis diese Erleichterungen nicht anwenden darf
sowie
welcher Mitarbeiterkreis besondere Regelungen hinsichtlich der bei diesen Tätigkeiten zu benutzenden Persönlichen Schutzausrüstung zu beachten hat.