DGUV Information 209-015 - Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen

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Abschnitt 6.8 - 6.8 Vorgehen bei Elektrounfällen

Hat sich ein Elektrounfall ereignet, ist umsichtiges Handeln erforderlich. Zunächst muss der Stromkreis unterbrochen werden. Dabei ist auf den Selbstschutz der Ersthelferin oder des Ersthelfers zu achten. Das Verhalten bei der Rettung unterscheidet sich in Abhängigkeit von der vorliegenden Spannung.

Niederspannung (Spannung bis 1.000 Volt)

Der Stromkreis kann unterbrochen werden, zum Beispiel durch Ziehen des Gerätesteckers, Ausschalten am Schalter oder durch Betätigen der Sicherung im Wandverteiler. Sollte das nicht möglich sein, ist der Stromkreis auf andere Weise zu unterbrechen. Der Verletzte sollte mit einem nichtleitenden Gegenstand, z. B. einer trockenen Holzlatte oder einem Besenstiel, vom Stromkreis getrennt werden. Eine provisorische Standortisolierung (z. B. mit Hilfe eines trockenen Bretts oder Vergleichbarem) ist zusätzlich für den Selbstschutz der helfenden Person zu empfehlen.

Wegen der Gefahr von Herzrhythmusstörungen, ausgelöst durch Körperdurchströmungen, ist eine umgehende ärztliche Kontrolle notwendig.

Hochspannung (Spannung über 1.000 Volt)

Der Ersthelfer oder die Ersthelferin muss einen Sicherheitsabstand von bis zu 20 m einhalten, da sich an der Unfallstelle ein "Spannungstrichter" bilden kann. Es ist sofort ein Notruf "Elektrounfall" zu tätigen. Das Ausschalten darf nur durch eine Elektrofachkraft (mit Schaltberechtigung) erfolgen. Die Rettung aus der Hochspannungsanlage erfolgt ausschließlich durch das Fachpersonal.

Erst nach Freigabe durch das Fachpersonal kann mit der Ersten-Hilfe begonnen werden. Bei Atem- oder Kreislaufstillstand ist sofort mit einer Beatmung oder mit einer Herz-Lungen-Wiederbelebung zu beginnen. Verbrennungen und andere Verletzungen werden unverzüglich versorgt. Die Maßnahmen sind bis zum Eintreffen des Notarztes/der Notärztin aufrecht zu erhalten. Eine Körperdurchströmung macht eine sofortige medizinische Versorgung notwendig.