TRG 404 - TR Druckgase 404

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Abschnitt 1 TRG 404 - Geltungsbereich (1)

1.1 Diese TRG gilt für Flüssiggastankstellen.

1.2 Es wird hingewiesen auf

  1. 1.

    TRG 380 - Treibgastanks

  2. 2.

    TRG 400 - Füllanlagen - Allgemeine Bestimmungen für Füllanlagen

  3. 3.

    TRG 401 - Füllanlagen - Errichten von Füllanlagen

  4. 4.

    TRG 402 - Füllanlagen - Betreiben von Füllanlagen

  5. 5.

    Technische Regeln, die Prüfvorschriften enthalten:
    TRG 730 - Verfahren der Erlaubnis zum Errichten und Betreiben von Füllanlagen.
    TRG 790 - Prüfen von Füllanlagen durch den Sachverständigen.

  6. 6.

    TRB 600 - Aufstellung der Druckbehälter.

  7. 7.

    TRB 610- Aufstellung von Druckbehältern zum Lagern von Gasen,

  8. 8.

    TRB 700 - Betrieb von Druckbehältern

  9. 9.

    TRB 801 Nr. 25 Anlage - Flüssiggaslagerbehälteranlagen

  10. 10.

    TRB 801 Nr. 45 - Gehäuse von Ausrüstungsteilen

  11. 11.

    TRbF 40 Tankstellen.

  12. 12.

    Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ElexV) und
    Richtlinien für die Vermeidung von Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung - Explosionsschutz-Richtlinien.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)