DGUV Information 208-055 - Sicher unterwegs mit dem Transport- und Lastenfahrrad

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Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen

Fahrrad

Ein- oder mehrspuriges Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mittels Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.

Transport- und Lastenrad

Fahrrad speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen, nachfolgend Lastenrad genannt.

Einspuriges Lastenrad

Fahrrad, bei dem die Laufräder in einer Ebene genau hintereinander angeordnet sind.

Mehrspuriges Lastenrad

Fahrrad, bei dem die Laufräder in mehr als einer Ebene liegen und das mindestens zwei Achsen und drei Laufräder hat.

Lastenrad mit elektromotorischer Tretunterstützung

Ein Lastenrad mit elektromotorischer Tretunterstützung, auch Lastenpedelec genannt, ist ein Lastenrad mit integriertem Elektroantrieb und gehört zur Klasse der Pedelecs.

Pedelec

Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit integriertem Elektroantrieb. Sein Motor unterstützt das Treten bauartbedingt bis max. 25 km/h mit einer Nenndauerleistung bis max. 250 Watt. Ausschließlicher Motorbetrieb ohne zu treten ist nur dann möglich, wenn das Pedelec zusätzlich mit einer Anfahr-/Schiebehilfe ausgestattet ist, die eine Motorunterstützung ohne Pedalbewegung bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 6 km/h zulässt. In Europa wird das Pedelec auch als Fahrrad mit elektrischer Assistenz bezeichnet.

Pedelecs fallen nicht unter den Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge".

S-Pedelec

Bei einem S-Pedelec unterstützt der Motor das Treten bauartbedingt bis max. 45 km/h mit einer Motor-Nenndauerleistung bis 4 000 Watt. Die Motorunterstützung ist aber auf das Vierfache der Tretleistung des Radfahrenden begrenzt. Ein S-Pedelec ist ein Kraftfahrzeug und benötigt eine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad und ein Versicherungskennzeichen.

S-Pedelecs sind nicht Gegenstand dieser Information.

Leergewicht

Gewicht des Lastenrads mit serienmäßiger Ausrüstung (entsprechend der Herstellerbeschreibung) im gebrauchsfertigen Zustand.

Zuladung

Summe aus Gewicht des Radfahrenden und Gewicht der geladenen Güter/Personen.

Zulässiges Gesamtgewicht

Summe aus Leergewicht plus maximale Zuladung.