TRD 508 - TR Dampfkessel 508

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Abschnitt 1 TRD 508 - Geltungsbereich (1)

Diese Richtlinie gilt für die zusätzlichen Prüfungen und Überwachungen von Rohren, Sammlern und sonstigen Hohlkörpern. die mit zeitabhängigen Festigkeitskennwerten berechnet werden. Es handelt sich hierbei um Bauteile, die im Kriechbereich betrieben werden oder für die eine Nachrechnung auf Lastwechselbeanspruchung in TRD 301 gefordert ist. Sie gilt nicht für im Rauchgasstrom liegende Überhitzerrohre.

Für bereits erlaubte Dampfkessel ist diese TRD sinngemäß anzuwenden. Dabei ist die bisher verfahrene Betriebszeit anhand vorhandener Unterlagen und neu aufzunehmender Meßreihen hinsichtlich der Werkstofferschöpfung zu bewerten.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)