Abschnitt 3.3 - 3.3 Bedienung der Fahrzeughebebühne
Der Werkstattbetreiber muss dafür sorgen, dass nur geeignete Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen die Fahrzeughebebühne bedienen (s. auch 5.6).
Der Werkstattbetreiber muss dafür sorgen, dass nur geeignete Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen die Fahrzeughebebühne bedienen (s. auch 5.6).