TRGS 612 - TR Gefahrstoffe 612

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Anlage 2 TRGS 612 - Zusätzliche persönliche Schutzmaßnahmen beim Einsatz von dichlormethanfreien Abbeizmitteln

(1) Alkalische Abbeizer (Ablauger) (Kennzeichnung mit Xi oder C)

Augenschutz
bei Spritzgefahr:Gesichtsschutzschirm und Korbbrille
Handschutz:Schutzhandschuhe aus Latex, Polychloropren, Nitril, oder Butylkautschuk; konkrete Handschuhfabrikate sind in WINGIS aufgeführt.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert
Hautschutz:Hautschutzsalbe
Atemschutz
bei Spritzverfahren:Partikelfilter P2 bzw. FFP2 (weiß); bei Handauftrag ist kein Atemschutz erforderlich
Körperschutz
bei Spritzverfahren:flüssigkeitsdichter Chemikalien-Schutzanzug (Typ 3]
Wegen der großen Verätzungsgefahr dürfen mit "ätzend" gekennzeichnete Ablauger nicht im Spritzverfahren angewendet werden.

(2) Lösemittelhaltige Abbeizer (ohne Kennzeichnung oder Kennzeichnung mit Xi oder Xn)

Augenschutz
bei Spritzgefahr:Gestell- oder Korbbrille
Handschutz: Schutzhandschuhe aus Butylkautschuk; konkrete Handschuhfabrikate sind in WINGIS aufgeführt
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert
Atemschutz: falls nach Gefährdungsbeurteilung erforderlich Gasfilter A1 (bis 1.000 ppm) oder A2 (bis 5.000 ppm) (braun), je nach Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz
Bei Spritzverfahren sind anstelle der Gasfilter entsprechende Kombinationsfilter, also A1-P2 oder A2-P2 zu verwenden
Körperschutz
bei Spritzverfahren:flüssigkeitsdichter Chemikalien-Schutzanzug (Typ 3)