Anlage 2 TRGS 612 - Zusätzliche persönliche Schutzmaßnahmen beim Einsatz von dichlormethanfreien Abbeizmitteln
(1) Alkalische Abbeizer (Ablauger) (Kennzeichnung mit Xi oder C)
Augenschutz | |
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bei Spritzgefahr: | Gesichtsschutzschirm und Korbbrille |
Handschutz: | Schutzhandschuhe aus Latex, Polychloropren, Nitril, oder Butylkautschuk; konkrete Handschuhfabrikate sind in WINGIS aufgeführt. |
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert | |
Hautschutz: | Hautschutzsalbe |
Atemschutz | |
bei Spritzverfahren: | Partikelfilter P2 bzw. FFP2 (weiß); bei Handauftrag ist kein Atemschutz erforderlich |
Körperschutz | |
bei Spritzverfahren: | flüssigkeitsdichter Chemikalien-Schutzanzug (Typ 3] |
Wegen der großen Verätzungsgefahr dürfen mit "ätzend" gekennzeichnete Ablauger nicht im Spritzverfahren angewendet werden. |
(2) Lösemittelhaltige Abbeizer (ohne Kennzeichnung oder Kennzeichnung mit Xi oder Xn)
Augenschutz | |
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bei Spritzgefahr: | Gestell- oder Korbbrille |
Handschutz: | Schutzhandschuhe aus Butylkautschuk; konkrete Handschuhfabrikate sind in WINGIS aufgeführt |
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert | |
Atemschutz: | falls nach Gefährdungsbeurteilung erforderlich Gasfilter A1 (bis 1.000 ppm) oder A2 (bis 5.000 ppm) (braun), je nach Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz |
Bei Spritzverfahren sind anstelle der Gasfilter entsprechende Kombinationsfilter, also A1-P2 oder A2-P2 zu verwenden | |
Körperschutz | |
bei Spritzverfahren: | flüssigkeitsdichter Chemikalien-Schutzanzug (Typ 3) |